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Snuff Bottle China japan Erotik Bein Alt Antik Vintage Schnupftabak
Angaben zum Verkäufer
Artikelinformation
| Auktionsnummer: | 563735100496 |
|---|---|
| keine Erwerbsbeschränkung | |
| Gut | |
| Unterkategorie: | Sonst. Ziergegenstände |
| Versand: | Paket (EUR 5,49) |
|---|---|
| Verkauf: | nur Inland |
| Bezahlverfahren des Verkäufers: | Überweisung / Vorkasse |
| Artikelstandort: | 56 ... (Deutschland) |
| Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung): | bis zu 3 Tagen |
Artikelbeschreibung
Bezaubernde chinesische Snuff Bottle mit ovalen Standfuß und sich nach oben hin konisch verbreiternd. Breite Schulter, Verschluss mit kleinem, länglichen Löffelchen. Beide Schauseiten sind mit erotischen Nacktdarstellungen versehen. Bei dem Materiel könnte es sich um echtes Bein oder sogenannten Faux Bone handeln.
Höhe ca.: 70 mm
Gewicht ca.: 94 Gramm
Eine Snuff Bottle (deutsch: Schnupftabakflasche) ist ein kleiner, oft kunstvoll gestalteter Behälter, der ursprünglich in China für Schnupftabak verwendet wurde, nachdem dieser im 17. Jahrhundert von europäischen Missionaren eingeführt wurde.
Angebot bezieht sich nur auf die Snuff Bottle, nicht auf andere auf den Fotos zu sehende Gegenstände.
An alle Dauerbeobachter, beobachten alleine bringt nichts...................einfach eine Preisidee zusenden, ich beiße nicht
Achtung gebraucht, keine Neuware und keine Sammlerware. Artikel weisen Gebrauchsspuren auf.
Porto sparen und weitere Artikel erwerben, es ist für jeden etwas dabei ;-)
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Das neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatverkäufer eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausdrücklich ausschließen. Die Angaben zu diesem Artikel wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Das Foto ist Teil der Produktbeschreibung. Ich übernehme keine Garantie bzw. Gewährleistung. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantiegesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie diesen hiermit rechtsgültigen Zusatzvertrag. Genannte Marken, Markenzeichen, geschützte Bezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und werden nur genannt, weil sie entweder Bestandteil des Artikels sind oder ein eindeutiges Qualitätsmerkmal des Artikels darstellen.
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