MENÜ

Revolver Nagant Deko DEFEKT Bodenfund Konvolut Teile

Icon: Fehlermeldung
Sie wurden überboten!

Revolver Nagant Deko DEFEKT Bodenfund Konvolut Teile

12.05.202415:15 Uhr
Icon: Fehlermeldung
Sie wurden überboten!
1 von 1 Verfügbar

Sofort-Kauf:
EUR 199,00
zzgl. Versandkosten EUR 10,00
Preis vorschlagen
Angebot beobachten
Beobachter
0
Besucher
271

Angaben zum Verkäufer

Jurgenss— verifizierter Verkäufer
Mitglied seit 30.06.2021
(Auf Basis von 3 Bewertungen)
Beobachter
0
Besucher
271

Artikelinformation

Auktionsnummer:829414415338
Erwerbs­beschränkung:keine Erwerbsbeschränkung
Artikelzustand:Gemäß Beschreibung
Hersteller:TULA
Versand:
Paket (EUR 10,00)
Verkauf:nur Inland
Bezahlverfahren des Verkäufers:Überweisung / Vorkasse, Paypal
Artikelstandort:92 ... (Deutschland)
Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung):3-5 Tage

Artikelbeschreibung

 Russische Revolver Nagant Deko DEFEKT Bodenfund Konvolut Teile

Revolver Nagant Russische kaiserliche Tula-Waffenfabrik 1913

mit DUMMY Lauf

an Bastler / Sammler


Der Verkauf erfolgt ausdrücklich als DEFEKT / Bodenfund / Waffenschrott - da Gehäuse gequetscht und unbrauchbar ist
------------------------------------------------------------------------
der Griffstück ist ein Waffenschrott / UNBRAUCHBAR - ohne Funktion ,weil vorne wo Lauf ist-gequetscht /geschnitten /Defekt.
------------------------------------------------------------------------------
"Die Kriegswaffeneigenschaft geht verloren, sobald der Gegenstand als Kriegswaffe dauernd funktionsunfähig geworden ist.
Dauernde Funktionsunfähigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit entweder unmöglich ist oder einen technischen und finanziellen Aufwand erfordert, der in keinem sinnvollen Verhältnis zum Wert einer funktionsfähigen Waffe steht (z. B. bei einem der Neuherstellung nahekommenden Aufwand)."
-> Um diesen Haufen Schrott wieder zu einer Kriegswaffe zu machen, wäre ein eine vollständige Neuherstellung erforderlich, somit wird auch hier die Klassifizierung als Kriegswaffe eindeutig ausgeschlossen!
-----------------------------------------------------------------------
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4.6 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:
Bei stark verrosteten oder in sonstiger Weise unbrauchbar gewordenen Schusswaffen ist von einem Verlust der Schusswaffeneigenschaft auszugehen, wenn die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht mehr mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder hergestellt werden kann. Dies gilt auch für jedes einzelne wesentliche Waffenteil."
bitte Foto selbst beurteilen

 

Fragen & Antworten zu diesem Artikel

Es gibt {{count}} neue Nachrichten für Sie!
Nachrichten anzeigen