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SIG Sauer P226 MK25 (Navy-Seal-Pistole)

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SIG Sauer P226 MK25 (Navy-Seal-Pistole)

30.03.201922:00 Uhr
Aktueller Preis:
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Angaben zum Verkäufer

Waffenhandel-Timo-Plambeck— verifizierter Händler
Mitglied seit 10.09.2018
(Auf Basis von 140 Bewertungen)
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Artikelinformation

Auktionsnummer:759131247268
Erwerbs­beschränkung:
Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis.
Artikelzustand:Exzellent
Hersteller:SIG Sauer
Kaliber:9x19mm
Unterkategorie:Pistolen GK
Versand:
Gemäß Beschreibung
Abholung (Versandkostenfrei)
Verkauf:nur Inland
Bezahlverfahren des Verkäufers:Überweisung / Vorkasse, Bar bei Abholung
Artikelstandort:28 ... (Deutschland)

Artikelbeschreibung

Pistole SIG SAUER P226 MK25 Kal.9 MM LUGER

 

  • verlängerter Lauf
  • Anti-Korrosionsbeschichtung der Bedienelemente
  • integrierte M1913-Montageschiene
  • identisch mit der Dienstwaffe der US Navy Seals

Der verlängerte Lauf erzielt bessere ballistische Eigenschaften und erhöht die Präzision.

Die P226 MK25 ist identisch mit der Pistole, die von den US Navy Seals verwendet wird und deshalb mit einem Anker versehen.

Schwarz beschichteter Verschluss sowie Anti-Korrosionsbeschichtung der Bedienelmente und internen Kleinteile.

Integrierte M1913-Montageschiene. 2 Ersatz-Magazine.

 

Technische Daten

  • Magazinkapazität: 15 Patronen
  • Visierung: starr
  • Visierlänge: 160 mm
  • Lauflänge: 112 mm
  • Abmessungen (LxBxH): 196x140x38 mm
  • Gewicht: 975 g

 

Lieferumfang: Waffe, Originalverpackung (Koffer), 3 Magazine

 

 

Verkauf nur gegen Vorlage einer Erwerbsberechtigung!

 

Hinweis zum Verfahrensablauf: Vorlage der Erwerbsberechtigung

Auszug aus der AWaffVwV vom 5. März 2012

A 34.2 WaffVwV:

....

(IV) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einer WBK oder aus einer Ersatzbescheinigung

nach § 55 Absatz 2, so ist diese vorzulegen; für das weitere Verfahren gilt § 34 Absatz 2.

(V) Ergibt sich die Erwerbsberechtigung für Schusswaffen oder Munition aus einem Jagdschein, so ist dieser vorzulegen;

für das weitere Verfahren gilt § 13 Absatz 3 Satz 2. 

....

 (VIII) Im Versandhandel können auch beglaubigte Kopien verwendet werden.

 

>> Bei Erwerb ist uns zwingend das ORIGINAL der EWB oder eine beglaubigte Kopie zuzusenden.

 

 

Versand von Waffen: Kurzwaffe = 35€

Alle Pakete inkl. Sendungsverfolgung und Haftung bis 500 €.

Auf Wunsch: Versicherung gegen Verlust und Beschädigung bis 2.500 € 

plus 6€ auf den Versandpreis.

 

ABHOLUNG = KOSTENLOS (Abholort: Bremen)

 

 

Liefer- und Versandbedingungen

Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

 

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Erwerbsvoraussetzung

 

Um dieses Produkt erwerben zu können, benötigen Sie EINE der folgenden Legitimationen:

 

Gültiger Jagdschein - Erwerbserlaubnis für die folgenden Waffen, ist der Jagdschein i.S.v. §15 BJagdG. D.h. ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb von Schusswaffen (vgl. §13 Abs. 7 WaffG). Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb von Jagd-Langwaffen, also von Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz (in der zum Zeitpunkt geltenden Fassung) verboten sind.

 

WBK Gelb - Erwerbserlaubnis nach §14 Abs. 4 WaffG gilt als Erlaubnis für alle nebenstehenden genannten Waffenarten, soweit die WBK nicht durch eine Auflage von der Behörde auf eine oder mehrere der im folgenden Waffenarten beschränkt worden ist. Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehr schussige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchen Zündung (Perkussionswaffen).

 

WBK Grün - Erwerbserlaubnis nach §14 Abs. 2 WaffG. Für alle nicht unter §14 Abs.4 genannten Waffen muss eine grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag vorgelegt werden (gilt auch für die ersten beiden jagdlichen Kurzwaffen des Jägers). Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb der durch Voreintrag in der WBK vermerkten Waffe. Der Voreintrag ist als Erwerbserlaubnis - soweit nichts anderes vermerkt ist – ein Jahr gültig.

 

WBK Rot - Berechtigt zum Erwerb von Waffen und ggf. von zugehöriger Munition, die unter das jeweilig genehmigte Sammelgebiet fallen.

 

Waffenhandelserlaubnis - Erwerbserlaubnis nach §21 WaffG berechtigt zum Erwerb aller Waffenarten und oder Munitionssorten welche im Detail auf der Waffenhandelserlaubnis in Themenbereichen aufgeführt werden.

 

Waffenherstellungserlaubnis - Erwerbserlaubnis nach §21 WaffG berechtigt zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition. Die schließt für Schusswaffen oder Munition, auf die sich die Erlaubnis erstreckt, die Erlaubnis zum vorläufigen oder endgültigen Überlassen an Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis sowie zum Erwerb für Zwecke der Waffenherstellung ein. Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.

 

Führen von Schusswaffen - Hiermit weisen wir nach §35 Abs. 2 WaffG darauf hin, dass das Führen von Waffen außerhalb Ihres befriedetem Besitztums gemäß WaffG einer besonderen Erlaubnis (Waffenschein) bedarf und das Schießen außerhalb genehmigten Schießstätten ebenfalls einer besonderen Genehmigung bedarf. Es sind grundsätzlich das WaffG bzw. BJagdG in der aktuellen Fassung zu beachten.

 

Anzeigepflicht - Hiermit weisen wir darauf hin, dass Sie bei Erwerb einer Schusswaffe nach WaffG dies bei Ihrer zuständigen Behörde binnen 14 Tagen ab Datum des Erwerbs anzeigen und Ihre WBK zur Bestätigung vorlegen müssen.

 

Die o.g. Abhandlung bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Kauf gültige Fassung des Gesetz und behält sich in Abhängigkeit dessen vor keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu besitzen.

 

 

Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

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