Auktionsnummer: | 53222817049 |
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Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis. | |
Gut | |
Hersteller: | A S M |
Versand: | Gemäß Beschreibung Abholung (Versandkostenfrei) |
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Verkauf: | nur Inland |
Bezahlverfahren des Verkäufers: | Überweisung / Vorkasse, Bar bei Abholung |
Artikelstandort: | 38 ... (Deutschland) |
Vorderlader Pistole .44 Cal einschüssig, WBK Pflichtig !!!!! Ich habe diese auf der gelbden WBK von meiner Behörder eingetragen bekommen.
Die Waffe ist kein Modell dass vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist, es handelt sich auch nicht um einen genaue Nachbildung einer Historische Waffe, im Netz findet man dazu ganz viele Hinweise!
Manche habe das Problem Tingle vielleicht auch in der waffenrechtlichen Sachkundeprüfung gehabt.
Jeder sollte wissen worum es hier bei der Waffe geht.
Versand Overnight oder Abholung
Hier ein Hinweis aus dem Netz :
Weitere gängige freie Waffen sind Armbrüste sowie Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung und mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist. Außerdem sind von der Erlaubnispflicht die einläufigen Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) freigestellt, sofern ihr Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist. Hier ist besondere Vorsicht bei den häufig als „einschüssige Vorderladerrevolver“ angebotenen Waffen und den sogenannten Tingle-Pistolen („Modell 1860“) angebracht. Diese sind, obwohl es sich um einschüssige Vorderladerwaffen handelt, in der Regel erlaubnispflichtige Schusswaffen und erfordern zumindest einen WBK-Eintrag, da es sich durch die Umwandlung in einschüssige Waffen nicht um eine Perkussionswaffe, deren Modell vor 1871 entwickelt worden ist, handelt, und da die Tingle-Pistole kein historisches Vorbild hat. Als diese Waffen in den 1970er Jahren aufkamen, wurden sie – auch von großen bekannten Versandhändlern – bis in die 1980er Jahre hinein als erlaubnisfreie Waffen angeboten, dies wurde zwar später wieder korrigiert, dies hatte sich aber nicht überall herumgesprochen.