Auktionsnummer: | 505822641103 |
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Ab 18 | |
Gemäß Beschreibung | |
Hersteller: | Zoraki / Atak Arms |
Kaliber: | 9mm PA |
Kaliber 2: | 9mm PAK |
Unterkategorie: | Gaspistolen |
Versand: | Paket (EUR 7,50) |
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Verkauf: | nur Inland |
Bezahlverfahren des Verkäufers: | Überweisung / Vorkasse |
Artikelstandort: | 50 ... (Deutschland) |
Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung): | bis zu 3 Tagen |
Schöne Schreckschusspistole aus dem Hause Zoraki / Atak Arms.
Alte PTB 986, äußerst haltbar und stabil. Aktuell wird die Pistole mit der 4-stelligen PTB 1050 neu gefertigt. Neue PTB's haben regelmäßig weitere Schwächungen zur Folge, gesucht sind daher die alten.
Nur Altbestand zählt!!!
Hohe Feuerkraft durch 18-Schuss Magazin, was sie grundsätzlich sehr gut für die Selbstverteidigung macht.
Die Pistole wurde exakt 15 Schuss mit Platzpatronen geschossen, die Kartuschen haben sauber gezündet. Leichte optische Gebrauchsspuren sind vom "begrabbeln" und der Demontage zur Reinigung (am Kartuschenlager) erkennbar.
Lieferung mit allem Zubhör, dass ab Werk dabei war.
Sie erhalten:
- Pistole mit Magazin
- Abschussbecher
- Reinigungsbürste
- Bedienungsanleitung
- Waffenkoffer
Sofortkaufpreis = Mindestpreis. Bitte keine Anfragen, ob ich für Preis X verkaufe.
Nach Erhalt bitte einen ALTERSNACHWEIS erbringen. Bankdaten gibt es nach Erhalt des Altersnachweises.
Versand via DHL inkl. Alterssichtprüfung (d.h keine Übergabe an Minderjährige).
Hinweis: Die auffällige weiße Beschriftung habe ich versucht zu schwärzen. Hierzu bitte die Fotos beachten und selber bewerten, wie "gut" mir dies gelungen ist.
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Dies ist Privatverkauf unter Ausschluß der Sachmängelhaftung. Garantie, Rücknahme und/oder Wandlung sind ausgeschlossen. Fotos sind Teil der Artikelbeschreibung. Artikel ist binnen 5 Tagen nach Zuschlag zu zahlen. Wer bietet, erklärt sich damit einverstanden. Fotos sind Teil der Artikelbeschreibung.
Rechtlicher verpflichtender Hinweis:
Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis, des sog. „kleiner Waffenscheins“ (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu)