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PARD NV007 Software Update auf BRD-Version

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PARD NV007 Software Update auf BRD-Version

08.08.202021:00 Uhr
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8 von 8 Verfügbar

Sofort-Kauf:
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Angaben zum Verkäufer

Waffenhandel-Timo-Plambeck— verifizierter Händler
Mitglied seit 10.09.2018
(Auf Basis von 140 Bewertungen)
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Artikelinformation

Auktionsnummer:500362036261
Erwerbs­beschränkung:keine Erwerbsbeschränkung
Artikelzustand:Gemäß Beschreibung
Hersteller:PARD
Versand:
Gemäß Beschreibung
Abholung (Versandkostenfrei)
Verkauf:nur Inland
Bezahlverfahren des Verkäufers:Überweisung / Vorkasse, Bar bei Abholung
Artikelstandort:27 ... (Deutschland)
Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung):bis zu 3 Tagen

Artikelbeschreibung

PARD NV007 Nachtsichtgerät Software-Update zur legalen BRD-Version

 

Sie besitzen ein PARD NV007 digitales Nachtsichtgerät, aber in der illegalen Standard-Ausführung mit Richtlaser und Absehen?

Das PARD NV007 in der Standard-Ausführung wird durch das eingebaute Absehen zu einem verbotenen Nacht-Ziel-Gerät. In Deutschland ist alleine der Besitz eines Nacht-Ziel-Gerätes verboten und führt zum Entzug des Jagdscheines oder anderer Waffenrechtlicher Erlaubnisse. 

Möchten Sie dieses Risiko wirklich eingehen?

Wir bieten Ihnen ein Software-Update für Ihre PARD NV007 Nachtsichtgerät an, wodurch der Richtlaser und auch das Absehen dauerhaft deaktiviert wird.

So wird Ihr Gerät zu einem legalen Beobachtungsgerät (normales Nachsichtgerät), welches nur in der Verbindung mit der Waffe illegal wird. Der Besitz ist aber legal!

Ablauf

  • Sie schicken uns Ihr PARD NV007 zu oder kommen persönlich in 27367 Sottrum (an der A1 bei Bremen) vorbei
  • Wir führen ein Software-Update durch und deaktivieren so den Richtlaser und das Absehen
  • Nur im Erfolgsfall wird die Gebühr von 30,00 Euro berechnet, sonst bekommen Sie das Geld zurück
  • Wir schicken Ihnen das upgedatete Gerät kurzfristig per DHL zurück oder Sie nehmen es direkt wieder mit (Versandkosten übernehmen Sie)

Wichtig: Der Erwerb, Besitz und das Führen von Nachtsichtgeräten ist in Deutschland frei. (Siehe: Urteil BVerwG 6 C 21.08 VG Wiesbaden, 12.03.2008 - 6 E 1435/07 2). Das Montieren von Nachtsichtgeräten auf Zieloptiken ist in Deutschland verboten und nur mit behördlicher Genehmigung zulässig!

 

Waffenhandel Timo Plambeck 

Neuenlander Weg 21 

27367 Sottrum 

eMail: waffenhandel.plambeck@gmail.com 

Telefon: 0175-4214218

 

Wir sind Mitglied im VDB!

 

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Erwerbsvoraussetzung

 

Um dieses Produkt erwerben zu können, benötigen Sie EINE der folgenden Legitimationen:

 

Gültiger Jagdschein - Erwerbserlaubnis für die folgenden Waffen, ist der Jagdschein i.S.v. §15 BJagdG. D.h. ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb von Schusswaffen (vgl. §13 Abs. 7 WaffG). Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb von Jagd-Langwaffen, also von Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz (in der zum Zeitpunkt geltenden Fassung) verboten sind.

 

WBK Gelb - Erwerbserlaubnis nach §14 Abs. 4 WaffG gilt als Erlaubnis für alle nebenstehenden genannten Waffenarten, soweit die WBK nicht durch eine Auflage von der Behörde auf eine oder mehrere der im folgenden Waffenarten beschränkt worden ist. Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehr schussige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchen Zündung (Perkussionswaffen).

 

WBK Grün - Erwerbserlaubnis nach §14 Abs. 2 WaffG. Für alle nicht unter §14 Abs.4 genannten Waffen muss eine grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag vorgelegt werden (gilt auch für die ersten beiden jagdlichen Kurzwaffen des Jägers). Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb der durch Voreintrag in der WBK vermerkten Waffe. Der Voreintrag ist als Erwerbserlaubnis - soweit nichts anderes vermerkt ist – ein Jahr gültig.

 

WBK Rot - Berechtigt zum Erwerb von Waffen und ggf. von zugehöriger Munition, die unter das jeweilig genehmigte Sammelgebiet fallen.

 

Waffenhandelserlaubnis - Erwerbserlaubnis nach §21 WaffG berechtigt zum Erwerb aller Waffenarten und oder Munitionssorten welche im Detail auf der Waffenhandelserlaubnis in Themenbereichen aufgeführt werden.

 

Waffenherstellungserlaubnis - Erwerbserlaubnis nach §21 WaffG berechtigt zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition. Die schließt für Schusswaffen oder Munition, auf die sich die Erlaubnis erstreckt, die Erlaubnis zum vorläufigen oder endgültigen Überlassen an Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis sowie zum Erwerb für Zwecke der Waffenherstellung ein. Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.

 

Führen von Schusswaffen - Hiermit weisen wir nach §35 Abs. 2 WaffG darauf hin, dass das Führen von Waffen außerhalb Ihres befriedetem Besitztums gemäß WaffG einer besonderen Erlaubnis (Waffenschein) bedarf und das Schießen außerhalb genehmigten Schießstätten ebenfalls einer besonderen Genehmigung bedarf. Es sind grundsätzlich das WaffG bzw. BJagdG in der aktuellen Fassung zu beachten.

 

Anzeigepflicht - Hiermit weisen wir darauf hin, dass Sie bei Erwerb einer Schusswaffe nach WaffG dies bei Ihrer zuständigen Behörde binnen 14 Tagen ab Datum des Erwerbs anzeigen und Ihre WBK zur Bestätigung vorlegen müssen.

 

Die o.g. Abhandlung bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Kauf gültige Fassung des Gesetz und behält sich in Abhängigkeit dessen vor keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu besitzen.

 

 

Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

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