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Konvolut von 13 Kanonen Modelle - von Privat! - Privatverkauf!

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Konvolut von 13 Kanonen Modelle - von Privat! - Privatverkauf!

02.04.202318:00 Uhr
Aktueller Preis:
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Angaben zum Verkäufer

Waffenhandel-Timo-Plambeck— verifizierter Händler
Mitglied seit 10.09.2018
(Auf Basis von 140 Bewertungen)
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Artikelinformation

Auktionsnummer:249923972004
Erwerbs­beschränkung:keine Erwerbsbeschränkung
Artikelzustand:Gut
Hersteller:Unbekannt
Versand:
Paket (EUR 14,00)
Abholung (Versandkostenfrei)
Verkauf:nur Inland
Bezahlverfahren des Verkäufers:Überweisung / Vorkasse, Bar bei Abholung
Artikelstandort:29 ... (Deutschland)
Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung):3-5 Tage

Artikelbeschreibung

Konvolut von 13 Kanonen Modelle. 

 

Sie bieten hier auf ein Konvolut von dreizehn Kanonen-Modellen in verschiedenen Größen und aus verschiedenen Materialien.

Gesamtgewicht: ca. 5,6 kg

 

Siehe Bilder.

 

Die graue Kiste gehört nicht mit dazu.

 

Kein Einzelverkauf!
Abgabe nur als Konvolut!

 

Verpackung & Versand: 14,00€

Abholung möglich 

in 27639 Wurster Nordseeküste

 

Verkauf von Privat. 

Gebrauchte Gegenstände.

Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus.

Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.

 

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Erwerbsvoraussetzung

 

>> Bei Erwerb ist uns zwingend das ORIGINAL der EWB oder eine beglaubigte Kopie zuzusenden.

Auch benötigen wir zwingend Ihre Personen-NWR-ID und Ihre Erlaubnis-NWR-ID !!!

 

Um dieses Produkt erwerben zu können, benötigen Sie EINE der folgenden Legitimationen:

 

Gültiger Jagdschein - Erwerbserlaubnis für die folgenden Waffen, ist der Jagdschein i.S.v. §15 BJagdG. D.h. ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb von Schusswaffen (vgl. §13 Abs. 7 WaffG). Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb von Jagd-Langwaffen, also von Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz (in der zum Zeitpunkt geltenden Fassung) verboten sind.

 

WBK Gelb - Erwerbserlaubnis nach §14 Abs. 4 WaffG gilt als Erlaubnis für alle nebenstehenden genannten Waffenarten, soweit die WBK nicht durch eine Auflage von der Behörde auf eine oder mehrere der im folgenden Waffenarten beschränkt worden ist. Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehr schussige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchen Zündung (Perkussionswaffen).

 

WBK Grün - Erwerbserlaubnis nach §14 Abs. 2 WaffG. Für alle nicht unter §14 Abs.4 genannten Waffen muss eine grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag vorgelegt werden (gilt auch für die ersten beiden jagdlichen Kurzwaffen des Jägers). Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb der durch Voreintrag in der WBK vermerkten Waffe. Der Voreintrag ist als Erwerbserlaubnis - soweit nichts anderes vermerkt ist – ein Jahr gültig.

 

WBK Rot - Berechtigt zum Erwerb von Waffen und ggf. von zugehöriger Munition, die unter das jeweilig genehmigte Sammelgebiet fallen.

 

Waffenhandelserlaubnis - Erwerbserlaubnis nach §21 WaffG berechtigt zum Erwerb aller Waffenarten und oder Munitionssorten welche im Detail auf der Waffenhandelserlaubnis in Themenbereichen aufgeführt werden.

 

Waffenherstellungserlaubnis - Erwerbserlaubnis nach §21 WaffG berechtigt zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition. Die schließt für Schusswaffen oder Munition, auf die sich die Erlaubnis erstreckt, die Erlaubnis zum vorläufigen oder endgültigen Überlassen an Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis sowie zum Erwerb für Zwecke der Waffenherstellung ein. Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.

 

Führen von Schusswaffen - Hiermit weisen wir nach §35 Abs. 2 WaffG darauf hin, dass das Führen von Waffen außerhalb Ihres befriedetem Besitztums gemäß WaffG einer besonderen Erlaubnis (Waffenschein) bedarf und das Schießen außerhalb genehmigten Schießstätten ebenfalls einer besonderen Genehmigung bedarf. Es sind grundsätzlich das WaffG bzw. BJagdG in der aktuellen Fassung zu beachten.

 

Anzeigepflicht - Hiermit weisen wir darauf hin, dass Sie bei Erwerb einer Schusswaffe nach WaffG dies bei Ihrer zuständigen Behörde binnen 14 Tagen ab Datum des Erwerbs anzeigen und Ihre WBK zur Bestätigung vorlegen müssen.

 

Die o.g. Abhandlung bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Kauf gültige Fassung des Gesetz und behält sich in Abhängigkeit dessen vor keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu besitzen.

 

 

Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

 

Kein Versand ins Ausland!

Ausländische Interessenten können aber gerne einen deutschen Händler beauftragen, welcher sich um den Export kümmert.

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