MENÜ

Kinderbesteck Silber Gulden Taufbesteck Zwerg

Icon: Fehlermeldung
Sie wurden überboten!

Angebot beendet!

Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot beendet wurde und nicht mehr zur Verfügung steht!

Kinderbesteck Silber Gulden Taufbesteck Zwerg

11.06.202319:02 Uhr
Icon: Fehlermeldung
Sie wurden überboten!
Aktueller Preis:
EUR 29,00
0 Gebote
zzgl. Versandkosten EUR 5,49
Beobachter
0
Besucher
19

Angaben zum Verkäufer

Tscho1— verifizierter Verkäufer
Mitglied seit 23.12.2019
(Auf Basis von 11 Bewertungen)
Beobachter
0
Besucher
19

Artikelinformation

Auktionsnummer:240474067530
Erwerbs­beschränkung:keine Erwerbsbeschränkung
Artikelzustand:Sehr gut
Hersteller:Gulden
Unterkategorie:Besteck
Versand:
Paket (EUR 5,49)
Abholung (Versandkostenfrei)
Verkauf:nur Inland
Bezahlverfahren des Verkäufers:Überweisung / Vorkasse, Bar bei Abholung
Artikelstandort:56 ... (Deutschland)
Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung):3-5 Tage

Artikelbeschreibung

Wunderschönes neuwertiges Kinderbesteck der Marke Gulden. Dieses besteht aus einem kindgerechten, gebogenen Löffel sowie einem Schieber. Beide Besteckteile sind auf der Rückseite mit einem Firmenzeichen, den Schriftzug Gulden sowie einer 2 gepunzt. Die Griffe sind mit einem lustigen Zweg versehen. Die Originalverpackung hat lediglich dem Alter entsprechende Gebrauchsspuren.

Länge des Löffel ca. 13,5cm

Länge des Schiebers ca. 10,2cm.

Achtung gebrauchter Artikel, keine Neuware. Besteck kann angelaufen sein und muss ggf. neu poliert werden.

Das neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatverkäufer eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausdrücklich ausschließen. Die Angaben zu diesem Artikel wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Das Foto ist Teil der Produktbeschreibung. Ich übernehme keine Garantie bzw. Gewährleistung.Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantiegesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie diesen hiermit rechtsgültigen Zusatzvertrag. Genannte Marken, Markenzeichen, geschützte Bezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und werden nur genannt, weil sie entweder Bestandteil des Artikels sind oder ein eindeutiges Qualitätsmerkmal des Artikels darstellen

Es gibt {{count}} neue Nachrichten für Sie!
Nachrichten anzeigen